01.04.2004 · Fachbeitrag · GmbH
Tantiemevorschuss richtig gestalten!
Vereinbart eine Autohaus-GmbH mit ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) Vorschüsse auf eine nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällige Gewinntantieme, so gilt: Die Voraussetzungen und die Zeitpunkte für die Vorschüsse müssen klar und eindeutig im Voraus festgelegt werden. Sonst droht eine Behandlung der Vorschüsse als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
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