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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · GmbH

    Risikogeschäfte im Namen der GmbH

    | Alle vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft durchgeführten Geschäfte sind steuerlich der GmbH zuzurechnen. Das gilt auch für spekulative Geschäfte wie Devisentermingeschäfte. Denn es steht der GmbH frei, spekulative Risikogeschäfte abzuschließen und dadurch Verlustgefahren einzugehen, so der Bundesfinanzhof. Folge: Die klagende GmbH, die aus diversen Spekulationsgeschäften teils Gewinne, teils Verluste einfuhr, durfte den Gesamtverlust als Betriebsausgaben berücksichtigen. |