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  • 02.10.2008 | Gewerbesteuer

    Zinsen für durchlaufende Kredite werden hinzugerechnet

    Zinsen für sogenannte durchlaufende Kredite waren bis Ende 2007 von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ausgenommen, wenn die Kredite im fremden Interesse aufgenommen und weitergegeben wurden, obwohl Dauerschuldzinsen vorlagen. Hinzurechnungspflichtig waren sie jedoch auch bisher schon, wenn die Weitergabe für den Kreditnehmer einen betrieblichen Nutzen hatte. Nach der Neuregelung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung hält die Finanzverwaltung an dieser Unterscheidung nicht mehr fest. Auch die Beschränkung auf Dauerschuldzinsen wird aufgehoben. Folge: Ab 2008 werden auch alle Zinsen für weitergegebene Kredite mit 25 Prozent zum Gewerbeertrag hinzugerechnet, soweit der Freibetrag von 100.000 Euro überschritten ist. Eine Verrechnung mit korrespondierenden Zinserträgen ist nicht möglich.  

    Beachten Sie: Praxisrelevant sind durchlaufende Kredite insbesondere in Toyota-Betrieben mit Partnerbetrieben. Dort läuft die komplette Neuwagenfinanzierung der Partnerbetriebe über das Konto des Hauptbetriebs bei der Toyota Kredit Bank. Der Hauptbetrieb berechnet dann die Zinsen an die Partnerbetriebe weiter.  

    Unser Tipp: Die neue Verwaltungsauffassung ist stark umstritten (Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Bundesfinanzministerium vom 14.3.2008, Fachnachrichten 2008, 145; Ritzer, Deutsches Steuerrecht 2008, 1615). Ein Einspruch bzw. eine sich daran anschließende Klage gegen die neue Verwaltungsauffassung erscheint daher nicht aussichtslos. Zunächst aber sollte versucht werden, durchlaufende Kredite durch entsprechende Umstrukturierungen zu vermeiden.  

    Unser Service: Weitere Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung von gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen finden Sie auf Seite 14 bis 17 dieser Ausgabe.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 1 | ID 121846