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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung ändert Richtlinien

    Kürzung des Vorwegabzugs verschärft

    | Wieder sorgt die Kürzung des Vorwegabzugs für Zündstoff. Betroffen sind diesmal beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Durch eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2001 können vor allem zusammen veranlagte Ehepaare bei der Steuer-Erklärung 2001 eine unliebsame Überraschung erleben. Neuerdings werden für die Kürzung des Vorwegabzugs die Gehälter der Ehegatten zusammengerechnet. Folge: Der Vorwegabzug geht verloren. Lesen Sie, wer davon betroffen ist und was Sie dagegen tun können. |