Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Finanzgericht schließt Gesetzeslücke

    Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

    | Bei Inhabern von Autohäusern, die für Fahrten zwischen Wohnung und Autohaus einen betrieblichen Pkw nutzen, dürfen sich die Aufwendungen maximal in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben auswirken (§ 4 Absatz 5 Nummer 6 Einkommensteuergesetz). In der Regel übersteigen die tatsächlichen bzw. nach der 0,03-Prozent-Methode ermittelten Aufwendungen den Kilometerpauschbetrag (Entfernungspauschale). Dann greift die Deckelung, und der positive Unterschiedsbetrag darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. |