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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Familienverträge

    Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

    | Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich anerkannt, wenn sie wirksam geschlossen sind und die Gestaltung und Durchführung dem Fremdvergleich Stand halten. Das Finanzamt darf aber die Anforderungen an den Fremdvergleich nicht überspannen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst im Fall einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Im Urteilsfall waren drei Ehefrauen Gesellschafterinnen einer Bau-GbR. Ihre Ehemänner waren bei der GbR angestellt. Die GbR sagte den Ehemännern Pensionen und Tantiemen zu. Die Frage war, ob die Zusagen betrieblich veranlasst und damit als Betriebsausgaben abzugsfähig waren. Das ist, so der BFH, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen: |