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  • 01.11.2005 | Fall aus der Praxis

    Finanzierung der Restschuld bei Inzahlungnahme eines finanzierten GW

    von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Ralf Schönmann, Dietzenbach und Dipl.-Betriebswirtin (VWA) Karin Lorenz, Altdorf

    Kaum ein Kunde kann heute noch einen Pkw aus der „Portokasse“ kaufen. Finanzierte Geschäfte sind gang und gäbe. So kommt es vor, dass ein Kunde ein neues Fahrzeug kauft und dabei sein „Altfahrzeug“ in Zahlung gibt, das noch mit einer Finanzierung belastet ist. Der Kauf des neuen Fahrzeugs ist wiederum erneut finanziert.  

     

    Bei dieser Konstellation stellt sich die Frage, wie der Restbetrag der Finanzierung umsatzsteuerlich zu behandeln und in der Buchhaltung abzubilden ist. Wir geben im folgenden Beitrag die Antwort.  

     

    Sachverhalt

    Die Frage veranschaulichen wir anhand des folgenden Beispiels:  

     

    Beispiel

    Kunde Klamm muss nach einem Unfall einen „neuen“ Gebrauchten kaufen. Er entscheidet sich für ein Modell, das 7.000 Euro kostet. Sein Unfallfahrzeug wird mit 1.000 Euro in Zahlung genommen. Den Restbetrag in Höhe von 6.000 Euro will der Kunde finanzieren. Das Problem: Seinen verunfallten GW hatte er über ein Darlehen finanziert. Dort steht noch eine Restrate von 2.000 Euro. Und diese Summe kann er nicht aufbringen.  

     

    In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise etabliert: Damit der Kunde die vollen 2.000 Euro nicht auf einen Schlag zurückzahlen muss, stellt das Autohaus ihm für den „neuen“ GW 9.000 Euro in Rechnung und die Bank finanziert 8.000 Euro (= 9.000 Euro ./. 1.000 Euro Inzahlungnahme). Im nächsten Schritt schreibt der Verkäufer dem Kunden eine Gutschrift über 2.000 Euro und reduziert so den Verkaufserlös des neuen GW auf 7.000 Euro. Das Autohaus überweist der Bank die 2.000 Euro im Auftrag des Kunden und löst damit die Restschuld des Kunden bei der Bank ab.