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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Fahrzeugbrief im gestohlenen Auto

    Die Versicherung muss manchmal auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen

    | Es soll nicht sein, kommt aber häufig vor: Der Fahrzeugschein liegt im Auto, möglicherweise sogar der Fahrzeugbrief oder die Zweitschlüssel. Wird das Auto entwendet, stellen sich die Versicherungen gerne auf den Standpunkt, nun nicht für den Diebstahlschaden bezahlen zu müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das anders (Urteil vom 21.7.2003, Az: 9 W 50/03; Abruf-Nr. 041596). |