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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Export

    Sichern Sie sich den Vertrauensschutz!

    | Wenn Sie an einen Kfz-Händler in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Fahrzeug liefern, ist diese Lieferung unter bestimmten Voraussetzungen als „innergemeinschaftliche Lieferung“ umsatzsteuerfrei. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie oder Ihr Abnehmer das Fahrzeug tatsächlich in den anderen Mitgliedstaat befördern oder versenden. Dies müssen Sie durch Belege eindeutig nachweisen (§ 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). |