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  • 01.04.2005 | Existenz gefährdendes Risiko

    Vermietung nicht als Mietfahrzeug zugelassener und versicherter Pkw

    In Autohäusern kommt es vor, dass dem Kunden ein Vorführwagen kostenpflichtig oder kostenlos – das heißt als Miet- oder Leihwagen – als Unfallersatzwagen überlassen wird. In diesem Fall stellen sich zwei Fragen:  

     

    1. Besteht für das Fahrzeug Deckungsschutz, wenn es nicht zur Überlassung an Selbstfahrer versichert ist?
    2. Kann der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer den Nachweis verlangen, dass ein als Unfallersatzwagen vermietetes Auto als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen und versichert ist? In welcher Höhe werden die Mietwagenkosten von den Versicherungen erstattet?

    Versicherungsrechtliche Behandlung

    Wer ein Fahrzeug gewerbsmäßig vermietet, das er nicht als Vermietfahrzeug versichert und angemeldet hat, schickt es faktisch ohne Versicherungsschutz auf den Weg. Grundlage des Versicherungsvertrags ist nämlich die jeweils vereinbarte Verwendung.  

     

    Eine Verwendung als Vermietfahrzeug gilt als „Gefahr-Erhöhung“ und berechtigt den Versicherer im Schadenfall, die Leistung zu verweigern. Bei Kaskoschäden zahlt der Versicherer dann gar nicht. Beim Haftpflichtschaden leistet er gegenüber dem Dritten (Geschädigter), nimmt dann aber Regress beim Versicherungsnehmer, das heißt bei Ihnen. Das kann im Zweifel zu Existenz gefährdenden Forderungen führen!  

     

    Abgrenzung Vermietfahrzeug vom Unfallersatzfahrzeug