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  • 30.03.2009 | Ersatzteillager

    Nutzen Sie die Teilwertabschreibung bei der Bewertung des Ersatzteillagers optimal

    von WP/StB Dr. Johannes A. Huber und StB Dr. Simone Jäck, ATG Allgäuer Treuhand GmbH, Kempten

    Viele Autohäuser stecken um diese Jahreszeit mitten in der Erstellung des Jahresabschlusses. Steuerliche Spielräume ergeben sich insbesondere bei Bewertungsfragen, zum Beispiel bei der Bewertung des Ersatzteillagers. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie die Grenzen der Bewertung optimal ausloten.  

    Anschaffungskosten als Ausgangspunkt

    Das Ersatzteillager eines Autohauses ist in der Bilanz als so genanntes Umlaufvermögen erfasst. Grundsätzlich sind die ursprünglichen Anschaffungskosten anzusetzen. Der Ansatz eines höheren Werts ist ausgeschlossen. Kommt es dagegen zu dauerhaften Wertminderungen, ist - mit steuerlicher Wirkung - eine Teilwertabschreibung vorzunehmen.  

     

    Da der Teilwert notwendigerweise auf dem Schätzweg ermittelt werden muss, ergeben sich hier Spielräume, die zur gezielten Senkung des steuerlichen Gewinns genutzt werden können. Daher sind die Teilwertabschreibungen auch oft im Visier der Betriebsprüfer.  

     

    Unser Tipp: Wenn Sie Belege und Nachweise für den gesunkenen Teilwert vorweisen können (zum Beispiel Nachweise über die Verschrottung von Ersatzteilen, Nachweise über geänderte Marktpreise), sind Sie gut für die Betriebsprüfung gewappnet. Belege sollten deshalb möglichst zeitnah beschafft und ordentlich aufbewahrt werden.