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  • 23.11.2009 | Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes

    Geplante steuerliche Neuregelungen ab 2010

    Die neue Regierung hat im Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ (Abruf-Nr. 093675) vom 9. November 2009 einige steuerliche Änderungen vorgesehen, die schon ab 2010 in Kraft treten sollen. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Neuregelungen, die Sie als Unternehmer betreffen.  

     

    Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Seit 2008 konnten nur noch Wirtschaftgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) von maximal netto 150 Euro als Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 151 und 1.000 Euro musste zwingend eine Poolbewertung über fünf Jahre (Abschreibung 20 Prozent) angewendet werden.  

     

    Neuregelung: Wirtschaftsgüter, die ab 1. Januar 2010 angeschafft werden und AHK von maximal 410 Euro netto haben, sollen sofort abgeschrieben werden können. Ist aus der Buchhaltung nicht ersichtlich, wann das Wirtschaftsgut ins Betriebsvermögen gelangt ist und wie hoch die AHK sind, müssen diese Wirtschaftsgüter in ein gesondertes Verzeichnis mit den genannten Angaben aufgenommen werden, sofern die AHK mehr als 150 Euro netto betragen.