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  • 28.05.2009 | Einspruch

    Keine Aussetzungszinsen bei erfolgreichem Einspruch

    Hat das Finanzamt einen angefochtenen Steuerbescheid in vollem Umfang ausgesetzt, obwohl nur ein Teil der Steuerforderung strittig war, und ist der Rechtsbehelf am Ende erfolgreich, kann es für den Rest der Steuerforderung keine Aussetzungszinsen verlangen, hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden. Hintergrund: In der Regel müssen Sie die im Steuerbescheid geforderte Steuernachzahlung auch dann leisten, wenn Sie Einspruch oder Klage eingereicht haben. Dem können Sie nur entgehen, wenn Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann kann das Finanzamt allerdings Aussetzungszinsen kassieren, wenn Sie den Prozess am Ende doch verlieren.  

    Beachten Sie: Das Finanzamt will sich mit dem Ergebnis nicht zufrieden geben. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde will es erreichen, dass der Bundesfinanzhof in der Revision die Sache entscheidet (Az: X B 19/09). (Urteil vom 13.11.2008, Az: 12 K 2457/07)(Abruf-Nr. 091136)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 1 | ID 127316