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  • 29.11.2010 | Checkliste - Teil II

    Geschäfte mit Kunden im Drittland

    Der Handel über die Grenzen ist bei vielen Kfz-Händlern ein wichtiger Bestandteil ihres Geschäfts. Dieses birgt aber auch viele Risiken, insbesondere bei der Umsatzsteuer. Auf Wunsch vieler Leser haben wir daher unsere Checkliste „Kfz-Handel über die Grenze“ zu einer Kurzübersicht für den täglichen Gebrauch zusammengefasst.  

     

    Sie zeigt Ihnen auf einen Blick, in welchen Fällen eine Steuerbefreiung möglich ist und welche Voraussetzungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) und dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) dafür erfüllt sein müssen.  

     

    Beachten Sie: Weiter gültig bleibt die ausführliche 27-seitige Checkliste „Kfz-Handel über die Grenzen“. Diese können Sie in „myIWW“ (www.iww.de) unter „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Im- und Export“ - abrufen.  

    Checkliste Drittlandsverkäufe und -reparaturen

    Verkauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs ins Drittlandsgebiet  

    Art der
    Lieferung
     

    Käufer ist ...  

    Rechnung des deutschen
    Kfz-Händlers
     

    a) Belegnachweis
    b) Buchnachweis
     

    Beförderung oder  

    Versendung durch Kfz-Händler  

    Unternehmer oder Privatperson (Sitz/Wohnort ohne Bedeutung)  

    steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
    (Ausfuhrlieferung § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG)  

    a) § 9 Abs. 1, § 10
    UStDV  

     

    b) § 13 Abs. 2 und 3
    UStDV  

    Abholung durch  

    Kunden  

    Unternehmer oder Privatperson mit Sitz oder Wohnort  

    im Inland  

    steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer
    (ohne Besonderheiten)  

     


    --  

     

    Unternehmer oder Privatperson mit Sitz oder Wohnort  

    im Ausland  

    steuerfrei - ohne Umsatzsteuer
    (Ausfuhrlieferung § 4 Nr. 1a in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG)  

    a) § 9 Abs. 1, § 10
    UStDV  

     

    b) § 13 Abs. 2 UStDV