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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Buchführung

    Welche Unterlagen dürfen vernichtet werden?

    | Im März des Jahres 1999 sind rückwirkend zum 1. Januar 1999 die Aufbewahrungsfristen von bestimmten Buchführungsunterlagen verlängert worden. So müssen Buchungsbelege seitdem zum Beispiel zehn und nicht mehr nur sechs Jahre aufbewahrt werden. Dies hat in der Buchhaltung so mancher Kfz-Betriebe für reichlich Verwirrung gesorgt. Lesen Sie daher auf der nächsten Seite, welche Belege Sie ab dem 1. Januar 2001 in den Reißwolf geben dürfen. |