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  • 24.04.2009 | Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

    Neue Bilanzierungsregelungen in Kraft

    von WP/StB Dr. Johannes A. Huber und StB Dr. Simone Jäck, ATG Allgäuer Treuhand GmbH, Kempten

    Nach langem Hin und Her ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf (Ausgabe 11/2008, Seite 15 bis 19) haben sich noch verschiedene Änderungen ergeben. Außerdem ist jetzt klar, wann welche Neuregelungen zeitlich anwendbar sind, und welche Übergangsregelungen es gibt.  

     

    Beachten Sie: Die endgültige Gesetzesfassung können Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 091331 herunterladen.  

    Abweichungen vom Regierungsentwurf

    Bei folgenden Bilanzpositionen haben sich noch Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf ergeben. Die Änderungen betreffen sicherlich nur wenige Autohäuser. Der Vollständigkeit halber stellen wir sie aber im Überblick dar.  

     

    Übersicht Änderungen gegenüber Regierungsentwurf

     

    Abweichung vom Regierungsentwurf  

    Praktische  

    Bedeutung  

    Immaterielle  

    Vermögens-  

    gegenstände des  

    Anlagevermögens  

    Statt des bisher vorgesehenen Aktivierungsgebots für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände gilt ein Aktivierungswahlrecht für die Entwicklungskosten.  

    Eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz kann vermieden werden, wenn das Wahlrecht nicht in Anspruch genommen wird. Andererseits eröffnet das Wahlrecht neuen bilanzpolitischen Spielraum.  

    Latente Steuern  

    Für den Ansatz latenter Steuern auf der Aktivseite besteht nunmehr ein Wahlrecht. Eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern bleibt entgegen dem Gesetzentwurf möglich.  

    Bilanzpolitische Spielräume
    werden eröffnet.  

    Zu Handelszwecken erworbene  

    Finanzinstrumente  

    Die verpflichtende Bewertung zum Zeitwert wird nicht
    eingeführt.  

    Ein Ansatz der Wertpapiere
    über die Anschaffungskosten hinaus wird auch weiterhin
    nicht möglich sein.  

    Beachten Sie: Einen Überblick über sämtliche Neuregelungen hinsichtlich Bilanzansatz und -bewertung finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im Online-Service unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Bilanz“.  

    Zeitliche Anwendung der Neuregelungen