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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · BFH-Urteile

    BMF veröffentlicht BFH-Urteile im Internet

    | Auf der Internetseite des BMF befindet sich ab sofort eine Liste mit für allgemeinverbindlich erklärten BFH-Urteilen. Sie finden die Urteile unter der Internetadresse www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/BFH-Entscheidungen-.897.htm. Anders als bisher müssen die Finanzämter die so veröffentlichten Urteile sofort anwenden, nicht erst nach Abdruck im Bundessteuerblatt. |