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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    BMF-Schreiben schränkt EDV-Zugriff etwas ein

    | Wir haben Sie über die gesetzliche Neuregelung, die es dem Betriebsprüfer erlaubt, auf Ihre EDV zuzugreifen, bereits ausführlich in der Ausgabe 7/2001 (Seite 9 bis 11) informiert. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt ein Schreiben veröffentlicht, das Klarheit darüber verschaffen soll, wie weit die Rechte des Betriebsprüfers beim Zugriff auf Ihre EDV gehen. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die wesentlichen Klarstellungen, die das BMF-Schreiben bringt: |