Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2007 | Belegschaftsrabatte

    Vorerst kein Wahlrecht bei der Berechnungsmethode

    Überlässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Waren oder Dienstleistungen aus seinem Sortiment kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen, ist dieser (geldwerte) Vorteil grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Der BFH hatte kürzlich entschieden, dass der geldwerte Vorteil dabei wahlweise nach § 8 Absatz 2 oder Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt werden kann (Urteil vom 5.9.2006, Az: VI R 41/02; Abruf-Nr. 062992;Ausgabe 11/2006, Seite 6). Das Bundesfinanzministerium will das Urteil jedoch nicht über den Einzelfall hinaus anwenden. Das heißt: Liegen die Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 EStG vor, muss der geldwerte Vorteil danach ermittelt werden. (Schreiben vom 28.3.2007, Az: IV C 5 – S 2334/07/0011)(Abruf-Nr. 071380

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 1 | ID 111528