01.07.2001 · Fachbeitrag · Befugnisse der Prüfer erweitert
Das Zugriffsrecht der Außenprüfer auf elektronisch geführte Unterlagen
Vor dem Hintergrund zunehmender Bedeutung des Electronic Commerce hat die deutsche Finanzverwaltung nun die Chance genutzt, einen schon seit langem gehegten Wunsch zu realisieren: Der unmittelbare Zugriff auf die EDV-Systeme der Unternehmen. Im Schatten bedeutender Änderungen des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes wurden von vielen unbemerkt die Abgabenordnung (AO) geändert und der Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002 erhebliche Befugnisse bei der Prüfung elektronischer Daten eingeräumt.
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