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  • 01.12.2007 | Autokauf

    Unternehmer wollte lieber Verbraucher sein

    Erfolg für einen Autohändler vor dem Amtsgericht (AG) Gotha: Ein Fischhändler kaufte einen gebrauchten Mercedes Vito. Er legte seine Gewerbeerlaubnis vor und drückte seinen Firmenstempel auf den Begleitbrief. Denn er wollte das Fahrzeug billiger haben. Der Händler gewährte ihm einen Nachlass, indem er den Preis um die kalkulierte Reserve für die Sachmangelhaftung reduzierte, und verkaufte das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmangelhaftung. Als Probleme auftauchten, trug der Käufer vor, er nutze das Fahrzeug ausschließlich privat, und das habe er von Anfang an deutlich gemacht. Der Ausschluss sei unwirksam. Das AG war aber überzeugt, dass der Käufer als Unternehmer aufgetreten ist. Sonst sei die Vorlage der Gewerbeerlaubnis nicht nachvollziehbar. Daher müsse er beweisen, dass er als Privatmann gekauft habe – was ihm nicht gelang. 

    Beachten Sie: Prinzipiell kann ein Unternehmer ein Fahrzeug auch für private Zwecke kaufen. Wenn das von Anfang an klar ist, ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung unzulässig. (Urteil vom 30.3.2007, Az: 1 C 477/06, mitgeteilt von Rechtsanwältin Annett Merrath, Bad Hersfeld)(Abruf-Nr. 073451

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 1 | ID 116117