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  • 30.01.2009 | Autokauf

    Sieben Eckpunkte zur Abwrackprämie

    Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Abwrackprämie von 2.500 Euro beschlossen. Sie wird gezahlt, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Der Neuwagenkäufer darf ausdrücklich seinen Kfz-Händler mit der Beantragung beauftragen. Folgende Eckpunkte stehen fest:  

    • Die Regelung gilt für Pkw, die ab dem 14. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 gekauft und erstzugelassen werden.
    • Es muss ein Neufahrzeug gekauft werden (Zulassung zum ersten Mal und in Deutschland und mindestens Euro-4-Norm) oder ein Jahreswagen (Zulassung auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler/-Hersteller für maximal ein Jahr und mindestens Euro 4-Norm).
    • Begünstigt sind nur natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen haben. Altfahrzeughalter und Zulasser des neuen Wagens müssen personenidentisch sein.
    • Altwagen ist ein mindestens neun Jahre alter Pkw. Die Erstzulassung muss vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben.
    • Antragsberechtigt ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
    • Im Original vorzulegen ist der Nachweis über die Verschrottung im Zeitraum von 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gemäß Altfahrzeugverordnung.
    • Auch die Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller sind vorzulegen.

    Beachten Sie: Beim BAFA ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196 908-470 weitere Fragen beantwortet.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 2 | ID 124186