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  • 01.04.2007 | Autokauf

    Sachmangel oder nicht? – Gutachterkosten drohen!

    Der Käufer ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug dem Verkäufer kostenfrei zur Mängelprüfung in die eigene Werkstatt zu bringen. Kann man sich in diesem Punkt nicht einigen, darf der Käufer die Reklamation über ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren klären lassen. Die Kosten muss der Händler tragen, selbst wenn er mit der Mängelbeseitigung nicht im Verzug war. So urteilte das Amtsgericht Marienberg: Die Kosten des Verfahrens, immerhin rund 1.700 Euro, seien zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich gewesen.  

    Unser Tipp: Schießen Sie dem Kunden die Fahrtkosten vor oder betrauen Sie einen Kollegen am Fahrzeugstandort mit der Mängelprüfung. So sparen Sie die – in der Regel höheren – Gutachterkosten. (Urteil vom 4.8.2006, Az: 2 C 61/06) (Abruf-Nr. 070970)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 3 | ID 85708