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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Autokauf

    Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung beim Handel mit Gebrauchten

    | Seit 2002 kann ein Käufer Nacherfüllung verlangen, wenn sein Fahrzeug einen „Sachmangel“ hat. Das Gesetz kennt zwei Arten der Nacherfüllung: Beseitigung des Mangels (= Mängelbeseitigung) und Lieferung einer mangelfreien Sache (= Ersatzlieferung). Lesen Sie nachfolgend, wann im GW-Handel welche Alternative zum Zug kommt. |