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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Autokauf

    Keine kostenlose Neuausstellung des Inspektionshefts

    | Verliert der Käufer eines Fahrzeugs sein Service-Heft, kann er von Ihnen nicht verlangen, dass Sie ihm kostenlos ein neues ausstellen. Das ist das Fazit eines Urteils des Amtsgerichts (AG) Aachen, dem folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Die Tochter eines zwischenzeitlich verstorbenen Gebrauchtwagen-Käufers verlangte vom Händler die Ausstellung eines neuen Service-Hefts mit den durchgeführten Inspektionen. Das alte Heft war nicht mehr auffindbar. Der Händler kam der Bitte nach, schickte mit dem Serviceheft aber auch eine Rechnung über zehn Euro. Die Tochter des Käufers weigerte sich, den Betrag zu zahlen. Kaum zu glauben, aber wahr: Der Händler musste wegen dieser Lappalie vor Gericht gehen. Das AG gab ihm Recht: Kein kostenloser Service, sondern eine vergütungspflichtige Extraleistung. |