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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Autokauf

    Keine Haftung für Unfallvorschaden bei Jahreswagen

    | Zu Gunsten eines Kfz-Händlers hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Jahreswagens mit einem Unfallvorschaden entschieden. Der Händler muss das Geschäft nicht rückabwickeln. |