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  • 28.03.2011 | Autokauf

    Kaputte Regenerationsfahrt-Warnleuchte ist ein Mangel

    Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter sind nicht mangelhaft, wenn sie wegen der Notwendigkeit von „Regenerationsfahrten“ für einen überwiegenden Einsatz im Kurzstreckenbetrieb (ohne Erreichen der nötigen Abgastemperatur) nicht uneingeschränkt geeignet sind. Das hat der Bundesgerichtshof zugunsten eines Kfz-Händlers entschieden (Urteil vom 4.3.2009, Az: VIII ZR 160/08; Abruf-Nr. 090894). Soweit so gut. Doch Vorsicht: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun dem selben Fahrzeug (im zweiten Rechtszug) einen Mangel attestiert, weil die Warnleuchte nicht funktionierte, die das Erfordernis einer „Regenerationsfahrt“ anzeigen sollte. Unangenehme Folge: Der Käufer kann nun doch vom Kauf zurücktreten (Urteil vom 7.7.2010, Az: 3 U 82/09; Abruf-Nr. 110891).  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 2 | ID 143403