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  • 30.05.2011 | Autokauf

    Die Kaufbestätigung muss beim Kunden innerhalb der Bindungsfrist ankommen

    Es reicht nicht, einem Kunden eine Fahrzeugbestellung einfach per Post zu bestätigen. Der Kunde muss das Bestätigungsschreiben auch nachweisbar erhalten haben, und das innerhalb einer angemessenen Frist. Das zeigt einmal mehr eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken:  

     

    Achtwöchige Bindungsfrist bei Nutzfahrzeug zu lang

    Es ging um ein neues Nutzfahrzeug. Der Käufer, der später Schadenersatz leisten sollte, weil er das Fahrzeug nicht abnahm, hatte die Bestellung unterzeichnet. Nach den AGB sollte er acht Wochen an sein Angebot gebunden sein. Diese Frist war dem OLG deutlich zu lang und deshalb unwirksam (Urteil vom 8.12.2010, Az: 1 U 111/10, Abruf-Nr. 111591).  

     

    Praxishinweis

    Die maximale Bindungsfrist für Neufahrzeuge beträgt  

    • bei einem Nutzfahrzeug bis zu sechs Wochen bei einem Bestell- und bis zu zwei Wochen bei einem Bestandsfahrzeug;
    • bei einem Pkw bis zu drei Wochen bei einem Bestell- und bis zu zehn Tage bei einem Bestandsfahrzeug.

     

    Zugang des Bestätigungsschreibens zu spät

    Nun wollte das Autohaus zeitnah zur Bestellung eine „Auftragsbestätigung“ abgeschickt haben. Wäre diese nachweislich angekommen, hätte das die Klage retten können. Der Nachweis konnte aber nicht geführt werden. Bei Postsendungen bestehe kein „Anscheinsbeweis“, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht, betont das OLG. Die später vom Autohaus erneut abgeschickte Bestätigung kam zwar an, war aber verspätet.