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  • 01.10.2006 | Ausgleichsanspruch

    Aktuelle Rechtsprechung im Überblick

    von Rechtsanwalt Uwe Brossette, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

    Die Rechtsprechung zum Ausgleichsanspruch gewinnt an Dynamik. Zurückzuführen ist dies auf die vielen Händlervertragskündigungen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Nummer 1400/02. Fast alle Hersteller haben damals die Gunst der Stunde genutzt und ihre Vertriebsnetze ausgedünnt bzw. die bestehenden Verträge gründlich überarbeitet – auch jenseits der durch die GVO bedingten notwendigen Änderungen.  

     

    Erfahren Sie nachfolgend von drei Fallgestaltungen, in denen die Gerichte in punkto Ausgleichsanspruch zu Gunsten der gekündigten Kfz-Händler entschieden haben.  

    1. Ausgleichsanspruch trotz Ablehnung des Folgevertrags

    Für viele Händler waren die oft erst viele Monate nach der Kündigung vorgelegten Folgeverträge keine Basis mehr für eine weitere Zusammenarbeit mit dem Hersteller: Die neuen Margen waren stark nach unten korrigiert, die Verträge mit Kosten treibenden Standards überfrachtet und das Großkundengeschäft zu Gunsten des Direktvertriebs des Herstellers ausgeklammert worden.  

     

    Gleichwohl lehnen die Hersteller den Ausgleichsanspruch des Händlers mit dem Argument ab, er hätte ja – wenn auch auf neuer vertraglicher Grundlage – vertrieblich weiterarbeiten können. So wären ihm seine von ihm geworbenen Kundenkontakte erhalten geblieben.