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  • 27.02.2009 | Auf aktuelle Entwicklungen reagieren

    Teilzeitarbeitsverhältnisse optimal gestalten

    Auch im Kfz-Gewerbe nimmt die Zahl der Teilzeitkräfte zu. Grund sind nicht zuletzt moderne Familienstrukturen, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind und sich die Kinderbetreuung untereinander aufteilen. Was Sie als Autohaus-Inhaber beachten müssen, wenn Mitarbeiter mit dem Wunsch nach Teilzeit bei Ihnen erscheinen, lesen Sie im folgenden Beitrag.  

    Was ist Teilzeitarbeit?

    Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]). Die Einstufung als Teilzeitarbeitsverhältnis ist von der individuellen Wochenarbeitszeit im Betrieb abhängig.  

    Wann besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit?

    Vollzeitkräfte haben unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeit:  

     

    Zahl der Beschäftigten im Betrieb

    Im Betrieb werden mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Arbeitnehmerzahl wird pro Kopf berechnet, das heißt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Somit werden alle Beschäftigten, die über die Lohnabrechnung abgerechnet werden, unabhängig von ihrer Stundenzahl mitgerechnet. Nicht mitgerechnet werden Auszubildende bzw. Praktikanten, Arbeitnehmer, die als Ersatz für in der Elternzeit befindliche Arbeitnehmer eingestellt worden sind und kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte, die aus Anlass einer vorübergehenden Arbeitsvermehrung oder als Ersatz für erkrankte Mitarbeiter eingestellt worden sind.  

     

    Dauer des Arbeitsverhältnisses