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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Streit über Berichtigung einer Lohnsteuerkarte

    Der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Berichtigung einer Lohnsteuerkarte ist Sache des Arbeitsgerichts und gehört nicht vor das Finanzgericht. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jüngst - nachvollziehbar - entschieden. Wehren Sie sich also in einem Arbeitsgerichtsprozess gegen eine entsprechende Verweisung, die den Prozess unnötig in die Länge zieht. (Beschluss vom 23.9.2002, Az: 1 K 1626/02) (Abruf-Nr. 021576)