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  • 01.04.2007 | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Merkblatt zur Mitarbeiter-Information

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verlangt von Ihnen unter anderem, dass Sie Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Benachteiligungen in Ihrem Autohaus treffen. Sie sollen „... in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben“.  

    Unser Service: Wir haben für Sie zur Erstinformation Ihrer Mitarbeiter ein Merkblatt entwickelt, das Sie jedem Mitarbeiter aushändigen oder zumindest am „Schwarzen Brett“ aushängen sollten. Sie können es auf unserer Homepage (www.iww.de) mit der Abruf-Nummer 070544 herunterladen.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 4 | ID 85705