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  • 01.05.2007 | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    „Heißes Eisen“ Einstellungsverfahren: Tappen Sie nicht in die „Bewerber-Falle“!

    Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entfaltet in der Praxis eine breite Wirkung: Sie müssen Benachteiligungen und Belästigungen in Ihrem Autohaus verhindern bzw. beseitigen, und zwar in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Stolpersteine bei einer Stellenausschreibung und im Bewerbungsverfahren umgehen. 

     

    Unser Service: Einen allgemeinen Überblick über das AGG finden Sie auf Ihrer Archiv-CD-ROM in Ausgabe 10/2006, Seite 16 bis 20.  

    Risiko: Stellenausschreibung

    Auf Stellenausschreibungen bewerben sich viele; den meisten müssen Sie absagen. Kaum ein Bewerber entwickelt Loyalität gegenüber Ihrem Autohaus. Die Hemmschwelle, Sie zu verklagen, ist gering. Sie müssen also ernsthaft damit rechnen, dass es Bewerber gibt, die alle Stellenanzeigen sichten und sich auf jede missverständliche oder fehlerhafte Anzeige melden mit dem einzigen Ziel, Schadenersatz zu verlangen. Dann schnappt die „Bewerber-Falle“ zu. 

     

    Um sich davor zu schützen, sollten Sie vier Grundregeln beachten: