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  • 01.11.2007 | Abschreibungspool und Sonderabschreibung

    Neue AfA-Regeln ab 2008 - Handlungsbedarf noch im Jahr 2007

    Die Unternehmenssteuerreform (Abruf-Nr. 072283) bringt Änderungen bei der Abschreibung. Wir stellen Ihnen nachfolgend die neuen Regeln ausführlich vor. Außerdem sagen wir Ihnen, in welchen Fällen Sie noch vor Jahresende tätig werden müssen. 

    Wegfall der degressiven Abschreibung

    Die degressive Abschreibung (AfA) entfällt für alle Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt werden. Das heißt: Mit einem Kauf noch im Dezember 2007 wird die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent dauerhaft gerettet. Erfolgt der Erwerb erst 2008, dürfen die Kosten nur noch gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Das ist nicht nur für Sie als Unternehmer wichtig, sondern auch ein gutes Verkaufsargument gegenüber Ihrem Kunden. 

     

    Unser Tipp: Die höhere Abschreibung kann nur dann genutzt werden, wenn das Wirtschaftsgut bis zum 31. Dezember 2007 angeschafft und nicht nur bestellt ist. Bis spätestens zum 31. Dezember 2007 muss der Händler also geliefert haben. 

     

    Beispiel

    Ein Kunde will ein neues Betriebsfahrzeug anschaffen (Kosten 50.000 Euro). Je nach Anschaffungszeitpunkt ergeben sich folgende Gewinnauswirkungen: 

     

    Erwerb erfolgt 

    12/2007 

    1/2008 

    Degressive Abschreibung 2007: 50.000 Euro x 30 % x 1/12 

    1.250 Euro 

     

    Buchwert Ende 2007  

    48.750 Euro 

     

    Degressive Abschreibung 2008: 48.750 Euro x 30 % 

    14.625 Euro 

     

    Lineare Abschreibung 2008: 

    50.000 Euro x 16,66 % 

     

    8.330 Euro 

    Bei Anschaffung 2007 kann der Kunde 2007 noch 1.250 Euro und 2008 dann 14.625 Euro steuermindernd geltend machen. 2008 sind das 6.295 Euro mehr (14.625 Euro ./. 8.330 Euro) als bei der linearen Abschreibung.