Gesetzliche VergütungWie berechne ich meine Honorare auf Basis des Gesetzes?
Deine Vergütung richtig zu berechnen, gehört zum Kanzleialltag – und entscheidet direkt darüber, ob sich deine Arbeit wirtschaftlich lohnt. Gerade am Anfang wirkt die Abrechnung nach dem RVG oft kompliziert. Mit einem klaren System bekommst du sie aber schnell in den Griff.

Das RVG ist die Grundlage für deine Vergütung, wenn du keine Honorarvereinbarung getroffen hast. Es gilt insbesondere bei gerichtlicher Tätigkeit oder bei Beratung von Verbraucher*innen. Bei Verbraucher*innen ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: maximal 190 EUR zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG). Beachte, dass sich die konkrete Höhe der Gebühren bei einem Ermessensspielraum stets nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit richten (§ 14 RVG).
Deine Gebühren hängen vom Gegenstandswert ab. Je höher der Wert der Angelegenheit, desto höher deine Vergütung (Gebührentabelle Anhang 2 zum RVG). Du musst also immer erst den Gegenstandswert bestimmen, um deine Gebühren berechnen zu können. Nach § 23 Abs. 1 RVG kannst du dich außergerichtlich an den gerichtlichen Vorschriften nach den §§ 34–60 GKG orientieren.
Das RVG unterscheidet grundsätzlich zwei Gebührenarten:
Merke — Die Details sind wie immer kompliziert und brauchen Übung. Du erhältst hier nur einen ersten Überblick.

- § 13 RVG: WertgebührenUnterscheide Wertgebühren und Rahmengebühren
- Das sind vor allem Gebühren im Zivilrecht. In der Anlage 1 zum RVG (VV RVG) erkennst du diese daran, dass in der Tabelle kein Eurobetrag steht, sondern eine Zahl, wie z. B. 0,5, 1,3 oder ein Bereich z. B. 0,5-1,0.
- § 14 RVG: Rahmengebühren
- Bei bestimmten Verfahren, etwa im Straf- oder Sozialrecht, gelten sogenannte Rahmengebühren, bei denen du innerhalb gesetzlich bestimmter Grenzen abrechnen kannst.
Diese Schritte wiederholst du für jede Tätigkeit, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Achte außerdem auf die Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG. Insbesondere darfst du die Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG nie vergessen!
Praxistipp — Du kannst dir die einzelne Rechnung ersparen, wenn du digitale Kostenrechner zum RVG nutzt. Egal, auf welcher Grundlage du dein Honorar berechnest, kläre den Mandanten offen und ehrlich darüber auf. Für viele ist Geld ein unangenehmes Thema. Sprich es am besten direkt selbst an. Dann muss der Mandant nicht nachfragen.
- Für vertiefende Fragen zur Abrechnung lohnt sich ein Blick in RVG professionell. Dort findest du praxisnahe Lösungen und aktuelle Entwicklungen rund um das RVG.
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