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  • · Fachbeitrag · Steuern

    ELStAM: Die Lohnsteuerkarte auf Pappe ist entfallen!

    | Schon im Vorjahr sollten es soweit sein: Die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer wie Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge sollten den Arbeitgebern über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereitgestellt werden. Wegen technischer Schwierigkeiten hatte sich die komplette Umstellung allerdings verzögert. |

     

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nunmehr den 1. November 2012 als Starttermin für den Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitgeber die ELStaM mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abrufen. In einer Mitteilung (Stand: 2. Oktober 2012) erläutert das BMF Einzelheiten zum erstmaligen Abruf. Das Schreiben ist noch als Entwurf gekennzeichnet, da die zum Teil notwendigen Gesetzeszitate noch fehlen - das Jahressteuergesetz 2013 ist noch nicht verabschiedet.

     

    Gleichwohl hat das BMF den Entwurf veröffentlicht (Abruf-Nr. 123021), um bereits frühzeitig zu informieren. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt erfolgt nach Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2013.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 36326460