· Fachbeitrag · Steuern
Achtung Verjährung! Steuerliche Tipps zum Jahreswechsel 2012/13
von Diplom-Ökonom StB Dirk Peters, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover, www.strategisch-steuern.de
| Bei jedem Jahreswechsel ändern sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Änderungen können für Sie vorteilhaft sein, aber auch unerwünschte Auswirkungen haben. Welche wichtigen Neuerungen es zum Jahreswechsel 2012/13 gibt und wie Sie diese am besten zu Ihrem Vorteil nutzen - sei es als Zahnarzt, Unternehmer, Arbeitgeber oder als Privatperson -, zeigt Ihnen dieser Beitrag. |
Honorarforderungen verjähren
Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 verjähren Ihre Honorarforderungen aus dem Jahr 2009. Stoppen Sie den Fristablauf rechtzeitig vor diesem Termin durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Einnahmen- und Ausgabenverlagerung prüfen
Die Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben können Sie auch auf einige andere Einkunftsarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung oder auf Sonderausgaben - zum Beispiel Spenden oder Vorsorgeaufwendungen - anwenden. Mit höheren Beiträgen zu Ihrem Versorgungswerk können Sie unter Umständen Steuern sparen und etwas für Ihre Altersvorsorge tun.
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