· Fachbeitrag · Steuerliche Abschreibung
Analoges versus digitales Röntgen (Teil 2): Was ist aus steuerlichen Gründen vorzuziehen?
von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Michael Laufenberg, Laufenberg Michels und Partner, Köln, www.laufmich.de
| Sollte sich der Zahnarzt bei der Entscheidung, ein digitales Röntgengerät zu kaufen oder ein analoges auf digital umzurüsten, von steuerlichen Aspekten leiten lassen? Dieser Beitrag erörtert diese Frage mit nachvollziehbaren Beispielen und Erläuterungen. Er bildet den zweiten und letzten Teil der Serie „Analoges versus digitales Röntgen“. Im ersten Teil ( ZWD 07/2013, S. 10 ) hatten wir untersucht, wann sich der Kauf eines digitalen Geräts ökonomisch lohnt - und wann die Umrüstung vorzuziehen ist. |
Anschaffungs- und Betriebskosten unterscheiden
Bei der Anschaffung oder der Umrüstung eines Röntgengeräts entstehen - unabhängig von der Art des Geräts - steuerlich zwei mögliche Kosten: zum einen die Anschaffungs- bzw. Umrüstkosten, zum anderen die laufenden Betriebskosten. Beides gilt es zu unterscheiden.
Anschaffungs- oder Umrüstkosten können grundsätzlich nur im Wege der Abschreibung auf die Jahre der Nutzung verteilt werden. Damit möglichst viel freie Liquidität entsteht, mit deren Hilfe die Darlehen schneller getilgt werden können, sollten möglichst viele Kosten so zeitnah wie möglich steuerlich geltend gemacht werden, denn dies senkt die Steuerzahlungen.
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