· Fachbeitrag · Steuerberaterkosten
Gebührenverhandlungen mit dem Steuerberater: Das müssen Sie wissen!
| Die Gebührenrechnung des Steuerberaters ist kein Buch mit sieben Siegeln. Mit etwas Basiswissen können Sie Ihre Rechnung prüfen und mit Ihrem Steuerberater das Honorar diskutieren. Der folgende Beitrag zeigt die Grundzüge der Steuerberater-Rechnung und erläutert außerdem, mit welchen Maßnahmen Sie die Beratungskosten senken können. |
Grundsätzliches zur Beratungsgebühr
Das Steuerberatungshonorar ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt, die Sie auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer finden (www.bstbk.de). Je nach zu erledigender Aufgabe gibt es verschiedene Gebührenarten.
Die häufigste ist die Wertgebühr. Sie gilt zum Beispiel für Steuererklärungen, Buchhaltung, Gewinnermittlung etc. und lässt sich aus einer der Tabellen hinter der StBVV (Tabelle A-E) ablesen. Die Tabelle enthält Honorarstufen mit ansteigenden Gebühren. Maßgebend für die Einstufung ist der sogenannte Gegenstandswert. Je höher er ist, desto höher ist die zulässige Gebühr. Auf die Gebühr wird ein Gebührensatz angewandt. Er besagt, wie viel von dieser Gebühr berechnet wird. Die StBVV schreibt Mindest- und Höchstsätze vor. Fällt der Gegenstandswert zu niedrig aus - etwa bei Abschlussarbeiten für einen ausgelagerten Prophylaxeshop -, greift ein Mindestgegenstandswert.
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