08.06.2020 · Nachricht · Zahnarzthaftung
Hohe Anforderungen an die Aufklärung vor kosmetischen Behandlungen
| Viele Zahnärzte denken, dass sie vor zahnärztlichen Behandlungen über diejenigen Risiken aufklären müssen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit einen bestimmten Prozentsatz überschreitet. Richtig ist jedoch, dass nicht eine bestimmte Statistik entscheidend ist, sondern ob bei der Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten besonders belastet wird und wie dringlich der Eingriff ist. Medizinische Dringlichkeit ist bei kosmetischen Behandlungen faktisch nie gegeben, Risiken für die Lebensführung aber schon. Insofern bedarf es sorgfältiger Aufklärung. |
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