08.06.2020 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Zahnärztliche Werbung mit „perfekten Zähnen“ ist nicht zulässig
| Zahnärztliche Werbung mit „perfekten Zähnen“ stellt nach Auffassung des OLG Frankfurt ein „unzulässiges Erfolgsversprechen“ und somit einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar. Bei solchen Werbeaussagen von Ärzten seien Verbraucher – anders als bei „normalen“ Unternehmen – aufgrund des ärztlichen Heilauftrags wenig geneigt, von reklamehaften Übertreibungen auszugehen. Daher untersagte das OLG einer Kieferorthopädin, ihre Werbeaussagen – die Wettbewerber angegriffen hatten – weiter zu verbreiten (Urteil vom 27.02.2020, Az. 6 U 219/19, dejure.org ). |
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