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  • · Testament und Erbe

    Für den Todesfall vorsorgen ‒ die wichtigsten Maßnahmen für Praxisinhaber

    Bild: ©blende11.photo - stock.adobe.com

    von RAin, FAin für ErbR, FAin für FamR Nicole Kania, Köln

    | Auch wenn man sich mit der Situation eines künftigen, möglicherweise unerwartet früheren Ablebens in der Regel nicht gerne auseinandersetzt, ist es gerade für Praxisinhaber in Bezug auf die Praxis besonders sinnvoll, rechtzeitig und umfassend für den Todesfall vorzusorgen (siehe auch ZP 11/2020, Seite 15 ff.). In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Maßnahmen und Überlegungen in diesem Zusammenhang sinnvoll sind. |

    Zugriff auf Praxisunterlagen sicherstellen

    Der Zugriff auf Praxisunterlagen muss sichergestellt sein (Praxisvertrag, ggfs. Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag, Leasingverträge, Darlehensverträge, Verträge betr. laufende Kosten/Betriebsmittel, Arbeitsverträge, Schlüsselverzeichnis, Kontaktdaten von Vertragspartnern, Beratern, Zahnärztekammer, KZV etc. und Patienten). Eine zusätzlich digitale Abspeicherung wirkt noch sicherheitserhöhend (z. B. auf einem USB-Stick).

     

    Auch der schnelle Zugriff auf Praxiskonten und -software („digitaler Nachlass“) sollte gewährleistet sein (Bankvollmacht/en, Zugangsdaten), ggf. zusätzlich digital (z. B. USB-Stick).