01.07.2013 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Amtsgericht Kitzingen: Zahnarzt muss wegen gescheiterter Implantatbehandlung 48.000 Euro Strafe zahlen
| Wegen „typischer Anfängerfehler“ bei der Implantatbehandlung verurteilte das Amtsgericht Kitzingen einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, Abruf-Nr. 132525 ). Die Implantate seien grob fehlerhaft gewesen und hätten keine Stabilität gehabt, so die Richter. Der Zahnarzt legte gegen das Urteil Berufung ein. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig