· Haftungsrecht
Kein vorwerfbarer Behandlungsfehler, obwohl eine apikale Parodontitis nicht erkannt wurde
von RA, FA MedR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg, rechtsanwalt-schinnenburg.de
| Ein Zahnarzt erkannte auf einer Röntgenaufnahme eine apikale Parodontitis nicht. Dennoch kam das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu dem Ergebnis, dass kein vorwerfbarer Behandlungsfehler vorliegt (Urteil vom 09.12.2020, Az. 4 U 1777/20). Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis ist damit zu erklären, dass der Zahnarzt nach Ansicht des OLG einen Diagnose- und keinen Befundungsfehler begangen hat. |
Diagnose- vs. Befunderhebungsfehler
Die Rechtsprechung unterscheidet seit vielen Jahren zwischen Diagnosefehlern ‒ hier ist sie recht großzügig ‒ und Befundungs- oder besser Befunderhebungsfehlern ‒ hier ist sie wesentlich strenger. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Fehlerarten?
- Bei einem Diagnosefehler wurden alle notwendigen Befunde erhoben, sie wurden nur falsch interpretiert.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig