· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Neues GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Das Wichtigste für Zahnärzte im Überblick
von Rechtsanwalt Anno Haak, LL.M. Medizinrecht (Universität Düsseldorf) und Rechtsanwalt Michael Lennartz, Kazemi & Lennartz, www.medi-ip.de, Bonn
| Das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) ist am 22. Juli 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die meisten Regelungen traten nach Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes bereits einen Tag später in Kraft. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die für Zahnärzte wichtigsten und umstrittensten Neuregelungen. |
Prävention bei Pflegebedürftigen und Behinderten
Pflegebedürftige und behinderte Menschen haben nach § 22a SGB V einen gesonderten Anspruch auf zahnärztliche Präventionsleistungen. Anspruchsberechtigt sind demnach Menschen,
- bei denen eine Pflegebedürftigkeit nach den Stufen I bis III festgestellt ist,
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