· Arbeitsrecht
Muss dem angestellten Zahnarzt der Feiertag vergütet werden?
| FRAGE: „Ist einem angestellten Zahnarzt ‒ mit Festgehalt und darüber hinausgehender Umsatzbeteiligung ‒ auch der gesetzliche Feiertag zu vergüten?“ |
Antwort: Der angestellte Zahnarzt ist Arbeitnehmer wie jeder andere auch, sodass er § 1 und 2 Entgeltfortzahlungsgesetz unterfällt. Dies bedeutet, dass für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, Entgeltfortzahlung nach dem sog. Lohnausfallprinzip zu zahlen ist. Er erhält also das Entgelt, das er bei Arbeit an dem jeweiligen Tag erhalten hätte.
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Der 1. Weihnachtstag 2020 ist ein Freitag. Ist der angestellte Zahnarzt in der regulären Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag) zur Arbeit verpflichtet, fällt die Arbeit wegen des Feiertags aus. Der Arbeitgeber ist daher zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies bedeutet, dass der Zahnarzt sein Grundgehalt weiter erhält. Die meist jährlich gezahlte Umsatzbeteiligung hingegen erhöht sich durch diesen Tag nicht ‒ aber sie verringert sich auch nicht. |