09.08.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten neben zwei angestellten Zahnärzten unzulässig
| Das Sozialgericht (SG) München hat entschieden, dass die Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten neben der Anstellung zweier Zahnärzte nicht zulässig ist. Der Widerruf einer bereits ausgesprochenen Genehmigung eines Vorbereitungsassistenten nach der Anstellung zweier Zahnärzte sei rechtmäßig und nicht zu beanstanden (SG München, Urteil vom 15.1.2016, Az. S 20 KA 5004/14, Abruf-Nr. 187784 ). |
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