· Nachricht · Telematikinfrastruktur (TI)
TI-Bestellung bis 01.10.2019: Neue Pauschalen-Vereinbarung sorgt noch in 2019 für Planungssicherheit bei der TI-Ausstattung
| Die vom GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 01.07.2019 geforderte Absenkung der Ausstattungspauschale für den Konnektor ist vom Tisch. Auch wenn Zahnarztpraxen bis zum 30.06.2019 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen gewesen waren, werden die Ausstattungspauschalen bis zum Jahresende nicht mehr verändert. Das (rechtzeitige) Bestelldatum (bis 01.10.2019!) ist für die Höhe der Konnektorpauschale entscheidend. Ab dem 01.01.2020 gelten dann neue Pauschalen für den Konnektor, das stationäre Kartenterminal sowie den elektronischen Praxisausweis SMC-B (Einzelheiten siehe Anlage 11a zum Bundesmantelvertrag Zahnärzte [BMV-Z] unter www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html . |
Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 1 | ID 46101238