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  • · Fachbeitrag · Statistik

    Zahnärztliches Investitionsverhalten bei der Existenzgründung 2017

    von Dipl.-Volksw. Katja Nies, Köln, praxisbewertung-praxisberatung.com

    | In 2017 wagten in Deutschland immerhin 1.227 Zahnärzte den Schritt in die Selbstständigkeit. Die Übernahme einer Einzelpraxis ist dabei weiterhin die häufigste Niederlassungsform. Die genauen Zahlen dazu hat das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ausgewertet und in der Studie „Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2017 (Investmonitor Zahnarztpraxis)“ veröffentlicht. Der Fokus des folgenden Beitrags liegt auf der Kostenanalyse der Übernahmen von (fach-)zahnärztlichen Praxen bzw. Praxisanteilen. |

     

    Art und Kosten der Existenzgründung

    Die Zahl der auswertbaren Finanzierungsfälle belief sich im Jahr 2017 auf 552 Existenzgründungen, wobei sich diese Fälle mit 7 : 1 auf die alten Bundesländer (ABL) und die neuen Bundesländer (NBL) aufteilen. Wie in den Vorjahren bleibt die Übernahme einer Einzelpraxis mit 66 Prozent die häufigste Form der Existenzgründung. Im Jahr 2017 gab es damit in Deutschland 34.605 Einzelpraxen und 7.392 Berufsausübungsgemeinschaften (BAG).

     

    • Tabelle 1: Art der Existenzgründung (in Prozent)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Übernahme Einzelpraxis

    68

    60

    65

    63

    66

    Berufsausübungsgemeinschaft*

    24

    29

    28

    30

    27

    Neugründung Einzelpraxis

    8

    11

    7

    7

    7

     

    * Neugründungen, Übernahmen und Beitritt/Eintritt in eine bestehende BAG

     

    Dazu gehören folgende Finanzierungsvolumina, um einen Übernahmepreis (Substanzwert und Goodwill), Praxisinvestitionen (Modernisierung/Umbau), medizinisch-technische Geräte, sonstige Investitionen sowie einen Betriebsmittelkredit zu bezahlen:

     

    • Tabelle 2: Gesamtfinanzierungsvolumen (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Übernahme Einzelpraxis

    300

    322

    326

    342

    367

    Neugründung Einzelpraxis

    427

    422

    484

    528

    504

    Neugründung BAG

    353

    312

    330

    339

    412

    Übernahme BAG

    365

    262

    292

    318

    342

    Beitritt/Einstieg BAG

    272

    281

    310

    238

    263

     

    Es fällt sofort ins Auge, dass die Neugründung einer Einzelpraxis, die in den letzten Jahren 7 Prozent aller Existenzgründungen ausmachte, mit durchschnittlich 504.000 Euro mit Abstand die teuerste Alternative darstellt. Die günstigste ist nach wie vor der Beitritt bzw. Einstieg in eine bestehende BAG. Der Unterschied zwischen den beiden Extremen beträgt 241.000 Euro. Wirft man einen Blick auf die Auswertung nach Altersgruppen, so sieht man, dass in der mittleren Altersgruppe (31 bis 40 Jahre) für die Neugründung einer Einzelpraxis durchschnittlich sogar 532.000 Euro ausgegeben wurden.

    Zur Übernahme einer Einzelpraxis

    Da die Übernahme einer Einzelpraxis die häufigste Art der Existenzgründung ist, gibt es hierfür auch nach ABL und NBL differenzierte Zahlen.

     

    • Tabelle 3: Übernahme einer Einzelpraxis ‒ ABL (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Ideeller Wert (Goodwill)

    110

    115

    132

    125

    136

    Materieller Wert

    49

    56

    50

    46

    62

    Übernahmepreis

    159

    171

    182

    171

    198

    Modernisierung/Umbau

    15

    18

    18

    22

    18

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    63

    62

    62

    69

    74

    Sonstige Investitionen*

    20

    23

    25

    35

    35

    Praxisinvestitionen

    257

    274

    287

    297

    325

    Betriebsmittelkredit

    52

    60

    55

    60

    60

    Finanzierungsvolumen

    309

    334

    342

    357

    385

     

    * Unter „Sonstige Investitionen“ werden alle Zahlungen subsumiert, die nicht unter die anderen Bezeichnungen fallen, z. B. Installationskosten, Einmalzahlungen für geleaste Geräte, Kapitaleinlagen in Gemeinschaften, Kosten für ein Praxislabor.

     

    Die Zahlen für „Betriebsmittelkredit“, „Sonstige Investitionen“ sowie „Modernisierung/Umbau“ haben sich in den Jahren 2013 bis 2017 nicht groß geändert. Das gesamte Finanzierungsvolumen stieg von 2016 auf 2017 um 7,8 Prozent. Die Übernahmepreise in den ABL stiegen von 2016 auf 2017 um 15,8 Prozent, wobei der Preis für den Goodwill um 8,8 Prozent und der Preis für den materiellen Wert um 32,6 Prozent anstieg. Setzt man den Wert für den Goodwill im Jahr 2016 von 125.000 Euro ins Verhältnis zum (unkorrigierten) Gewinn von 167.100 Euro, so erhält man für das Jahr 2016 eine Verhältniszahl von 74,8 Prozent für die ABL.

     

    • Tabelle 4: Übernahme einer Einzelpraxis ‒ NBL (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Ideeller Wert (Goodwill)

    71

    71

    79

    70

    87

    Materieller Wert

    24

    31

    32

    33

    27

    Übernahmepreis

    95

    102

    111

    104

    114

    Modernisierung/Umbau

    2

    11

    14

    10

    21

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    30

    60

    49

    72

    71

    Sonstige Investitionen*

    30

    23

    11

    24

    29

    Praxisinvestitionen

    157

    196

    185

    210

    235

    Betriebsmittelkredit

    43

    45

    40

    44

    46

    Finanzierungsvolumen

    200

    241

    225

    254

    281

     

    Das gesamte Finanzierungsvolumen stieg in den NBL von 2016 auf 2017 um 10,6 Prozent, wobei die Übernahmepreise um 9,6 Prozent gestiegen sind. Das Verhältnis in 2016 von Goodwill (70.000 Euro) zum Gewinn von 130.600 Euro betrug 53,6 Prozent. Während die Gewinne in den NBL in 2016 78,2 Prozent des Gewinnes in den ABL betrugen, betrug der Goodwill in den NBL nur 56 Prozent des Goodwills in den ABL. Hier wird deutlich, dass es in den NBL nicht nur absolut, sondern auch relativ gesehen günstiger ist, eine Praxis zu übernehmen.

    Zur Übernahme eines Anteils an einer BAG

    Im Vergleich zu den Kosten der Übernahme einer Einzelpraxis entwickelte sich das Finanzierungsvolumen eines BAG-Anteils folgendermaßen:

     

    • Tabelle 5: Übernahme eines BAG-Anteils (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Ideeller Wert (Goodwill)

    146

    103

    116

    123

    135

    Materieller Wert

    81

    42

    41

    39

    41

    Übernahmepreis

    227

    145

    157

    162

    176

    Modernisierung/Umbau

    17

    17

    25

    29

    20

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    55

    46

    53

    68

    60

    Sonstige Investitionen*

    12

    15

    15

    17

    43

    Praxisinvestitionen

    311

    223

    250

    276

    299

    Betriebsmittelkredit

    54

    39

    42

    42

    43

    Finanzierungsvolumen

    365

    262

    292

    318

    342

     

    Das gesamte Finanzierungsvolumen stieg von 2016 auf 2017 um 7,5 Prozent. Beim Vergleich der Werte für den Goodwill (für eine Einzelpraxisübernahme 128.000 Euro und für die Übernahme eines Anteils an einer BAG über 135.000 Euro) fällt auf, dass sich im Jahr 2017 die Werte für den Goodwill je Praxisinhaber bei der Einzelpraxisübernahme und der BAG-Übernahme nach wie vor kaum voneinander unterscheiden.

    Finanzierungsvolumen bei fachzahnärztlichen Praxen

    Im Jahr 2017 gab es bei den 50.634 Vertragszahnärzten 3.054 Zahnärzte, die ausschließlich an der kieferorthopädischen Versorgung teilnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer KFO-Praxis hat sich von 2013 bis 2017 wie folgt entwickelt:

     

    • Tabelle 6: Neugründung einer KFO-Praxis (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Modernisierung/Umbau

    80

    75

    81

    96

    89

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    246

    250

    211

    261

    215

    Sonstige Investitionen*

    117

    49

    133

    100

    126

    Praxisinvestitionen

    443

    374

    425

    457

    430

    Betriebsmittelkredit

    79

    66

    59

    60

    68

    Finanzierungsvolumen

    522

    440

    484

    517

    498

     

    Das Finanzierungsvolumen scheint sich hier in einer Größenordnung von 500.000 Euro zu bewegen und liegt damit im Schnitt wie bei der Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis. Bei der Übernahme eines Anteils oder dem Beitritt zu einer KFO-BAG sind die Werte für den Goodwill höher: Über die Jahre fallen sie durchschnittlich doppelt so hoch aus wie bei der Übernahme eines Anteils an einer zahnärztlichen BAG. Dies liegt u. a. an den deutlich besseren Ertragsaussichten von kieferorthopädischen Praxen.

     

    • Tabelle 7: Übernahme/Beitritt/Einstieg KFO-Praxis (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Ideeller Wert (Goodwill)

    134

    227

    227

    182

    266

    Materieller Wert

    60

    86

    68

    71

    85

    Übernahmepreis

    194

    313

    295

    253

    351

    Modernisierung/Umbau

    15

    8

    4

    31

    11

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    42

    40

    13

    50

    77

    Sonstige Investitionen*

    18

    11

    27

    43

    46

    Praxisinvestitionen

    269

    372

    339

    377

    485

    Betriebsmittelkredit

    52

    62

    64

    45

    48

    Finanzierungsvolumen

    321

    434

    403

    422

    533

     

    Noch teurer stellen sich die Neugründung und Übernahme einer oralchirurgischen bzw. MKG-Praxis dar:

     

    • Tabelle 8: Neugründung einer oralchirurg./MKG-Praxis (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Modernisierung/Umbau

    90

    92

    141

    122

    143

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    317

    373

    272

    329

    384

    Sonstige Investitionen*

    93

    65

    71

    106

    69

    Praxisinvestitionen

    500

    530

    484

    557

    596

    Betriebsmittelkredit

    77

    91

    58

    83

    64

    Finanzierungsvolumen

    577

    621

    542

    640

    660

     

     

    • Tabelle 9: Übernahme/Beitritt/Einstieg oralchirurg./MKG-Praxis (in Tausend Euro)
    2013
    2014
    2015
    2016
    2017

    Ideeller Wert (Goodwill)

    230

    225

    299

    374

    339

    Materieller Wert

    93

    95

    96

    48

    40

    Übernahmepreis

    323

    320

    395

    422

    479

    Modernisierung/Umbau

    16

    7

    19

    28

    12

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    26

    24

    38

    41

    39

    Sonstige Investitionen*

    25

    42

    47

    15

    70

    Praxisinvestitionen

    390

    393

    499

    506

    600

    Betriebsmittelkredit

    42

    39

    57

    40

    49

    Finanzierungsvolumen

    432

    432

    556

    546

    649

     

     

    Auch hier gilt, dass die Übernahme einer Praxis günstiger als eine Neugründung zu realisieren ist. Dafür hat man in den meisten Fällen in den Folgejahren mehr Ersatzinvestitionen zu tätigen und kann anfangs weniger seine persönlichen Wünsche verwirklichen.

     

    Wichtig | Auch wenn es „nur“ Trendaussagen sind, so kann doch festgehalten werden, dass die Niederlassung als Oral-/MKG-Chirurg die teuerste der hier aufgeführten Existenzgründungen darstellt und die längste Ausbildungszeit erfordert. Laut Statistischem Bundesamt betrug der Reinertrag je Praxisinhaber für Chirurgie, MKG-Chirurgie und Neurochirurgie im Jahr 2015 durchschnittlich 209.000 Euro.

    Weitere Informationen aus der IDZ-Studie

    Über die Informationen zu „Praxisübernahmen“ hinaus enthält die aktuelle IDZ-Studie Details

    • zur Altersstruktur der Praxisgründer (durchschnittlich 35,5 Jahre alt),
    • zum Geschlecht der Praxisgründer (53 Prozent männlich und 47 Prozent weiblich) und
    • zur räumlichen Ansiedlung der Gründungen bzw. Übernahmen (dabei werden im Süden und im Westen Deutschlands die höchsten Übernahmepreise für Einzelpraxen mit durchschnittlich 205.000 bzw. 201.000 Euro bezahlt).

     

    Außerdem macht sich das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) vom 01.01.2007 inzwischen an zwei Fronten bemerkbar:

     

    • Dadurch, dass die jungen Zahnärzte nach ihrer Assistenzzeit zuerst noch als angestellte Zahnärzte Erfahrungen sammeln können, hat sich das durchschnittliche Alter der Existenzgründer im Vergleich zu früher etwas nach hinten verschoben (dabei war die Übernahme einer Einzelpraxis in allen Altersgruppen die am weitesten verbreitete Niederlassungsform).

     

    • Hinter dem Begriff „Einzelpraxis“ kann sich wirklich die Zahnarztpraxis mit nur einem Zahnarzt verbergen. Es können aber auch ein Vertragszahnarzt und weitere angestellte Zahnärzte sein. Hier verschwimmen die Grenzen zwischen den verschiedenen Möglichkeiten einer kooperativen Berufsausübung.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Die Studie „Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2017 (Investmonitor Zahnarztpraxis)“ kann über die Internetseite des IDZ kostenlos heruntergeladen werden (www.idz.institute).
    • Für weitergehende und vertiefende Informationen Buch: „Die zahnärztliche Niederlassung. Stand der Forschung zur Praxisgründung“ von Dr. David Klingenberger (IDZ; Materialienreihe Band 36, Deutscher Zahnärzteverlag, Köln 2018)
    • Zur Entwicklung der Umsätze, Kosten und Gewinne der deutschen Zahnarztpraxen Beitrag „KZBV-Jahrbuch 2018: Die Statistik spiegelt „Investoren im Zahnarztmarkt“ noch nicht wider“ in ZP 3/2019, Seite 9
    • Zum Jahresvergleich Beitrag „Zahnärztliches Investitionsverhalten bei der Existenzgründung 2016“ in ZP 12/2017, Seite 8
    Quelle: Ausgabe 05 / 2019 | Seite 11 | ID 45703533