· Fachbeitrag · Praxismarketing
Was sollte der Zahnarzt bei der Nutzung von Bildern auf der Praxis-Website beachten?
von Yvonne Millar, MbMed - Medienbüro Medizin, Hamburg, www.mbmed.de
| Bilder werten jedes Medium auf - auch die Internetseite, eine Broschüre oder den Facebook-Auftritt Ihrer Zahnarztpraxis. Dank digitaler Technik sind Fotos heute bereits mit nur einem Klick verfügbar. Doch wenn Sie Urheber- und Nutzungsrechte nicht beachten, kann das schnell zu unangenehmen Folgen in Form von Abmahnungen führen. Unwissenheit schützt hierbei nicht vor Strafe. Wir zeigen in diesem Beitrag, worauf es ankommt. |
Fotos mit strahlendem Lächeln
Ein strahlendes Lächeln ist als Zahnarzt Ihr Geschäft, es darf also auch beim Marketing nicht fehlen. Da lächelt eine junge Dame von der Website, und die Informationen zum richtigen Zähneputzen bei Kindern sind ebenfalls von strahlenden Gesichtern umgeben, die stolz ihre weißen Milchzähne zeigen.
Haben Sie eine Agentur mit dem Praxis-Marketing beauftragt, sollten dort Experten sitzen, die sich mit den Rechten rund um Bilder und ihre Nutzung auskennen. Wenn Sie sich selbst kümmern, sollten Sie auch selbst wissen, welche Bilder Sie verwenden können und welche lieber nicht.
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